Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 114 Besonderheiten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 14.12.2006 – B 4 R 29/06 RZRBG: Voraussetzungen der Anerkennung von Ghetto-Beitragszeiten; Anforderungen an das Vorliegen einer Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss gegen Entgelt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 133
- BSG, 14.05.2003 – B 4 RA 6/03 RZitiert von 13
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 – L 10 R 3611/15
- BSG, 30.01.2002 – B 5 RJ 24/00 RZitiert von 14
- BSG, 19.10.2000 – B 8 KN 8/99 RZitiert von 3
- LSG NRW, 25.06.2009 – L 2 KN 31/09
Zuletzt entschieden
- EuGH, 18.12.2007 – C-396/05Soziale Sicherheit: Unvereinbarkeit von Wohnortklauseln für die Gewährung von Altersrenten aus Reichsgebiets- und Fremdrentenzeiten mit der Freizügigkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 114 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/114#abs-1 (1) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten werden zusätzlich ermittelt aus
Die nach Satz 1 ermittelten Entgeltpunkte werden dabei in dem Verhältnis berücksichtigt, in dem die Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten und die nach § 272 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 272 Abs. 3 Satz 1 ermittelten Entgeltpunkte zu allen Entgeltpunkten für Beitragszeiten einschließlich Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz stehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/114#abs-2 (2) Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von Berechtigten wird zusätzlich aus
ermittelt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/114#abs-3 (3) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/114#abs-4 (4) (weggefallen)